Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AFK

Agentur für Kommunalprojekte Fuchs | Stand: 2022
1. Geschäftsgrundlage

Die zu erstellende Präsentation in Form eines Firmenportraits ist eine Repräsentation des Auftraggebers. Die Erzielung der Werbewirksamkeit ist nicht Vertragsgrundlage. Derartiges kann aus dem Vertrag nicht abgeleitet werden. Inhalt des Vertrages ist eine Firmenpräsentation im Rahmen einer Gemeinde- und Firmenübersicht.

2. Kein Verbrauchergeschäft

Der Auftraggeber erteilt diesen Vertrag im Rahmen seines Geschäftsbetriebes. Es handelt sich hierbei um kein Verbrauchergeschäft mit automatischem Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Vertrag ist bei Unterzeichnung bindend.

3. Ausführung der Dienstleistung

Die Gestaltung der Portraits übernimmt die Agentur für Kommunalprojekte nach vorheriger Besprechung beim Kunden. Die Auswahl des Standortes sowie die Platzierung des Portraits auf der Informationstafel bleiben ebenfalls dem Auftragnehmer vorbehalten. Über den Aufstellungsplatz entscheidet eine öffentlich rechtliche oder privatrechtliche Institution. Die Genehmigung zur Aufstellung erteilt der Grundstückseigentümer. Die baurechtliche Abklärung wird vom Auftragnehmer vor Beginn des Projekts eingeholt und dem Auftraggeber vorgewiesen.

4. Unterlagenmaterial

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer der Agentur für Kommunalprojekte die erforderlichen Unterlagen (Logo oder Schriftzug, Bildmaterial, Text) innerhalb der gemeinsam vereinbarten Frist zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt durch Übergabe per Datenträger oder Versendung in digitaler Form.

5. Urheberrecht

Für den durch den Auftraggeber übermittelten Veröffentlichungsinhalt trägt dieser die alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtlinien zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 betreffend seiner übermittelten Unterlagen eingehalten zu haben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Vorlagen und Daten, insbesondere Fotos, Texte, Videos, Abzeichen und Ähnliches, auf welche Art auch immer zu nutzen, insbesondere dem Auftrag entsprechend zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt, sofern nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde.

6. Portrait-Genehmigung

Die Agentur für Kommunalprojekte wird dem Auftraggeber einen oder mehrere Entwürfe vorlegen. Die Versendung erfolgt in digitaler Form. Der Auftraggeber wird ersucht bei digitaler Versendung eine Erhaltsbestätigung zu erteilen.
Der Auftraggeber kontrolliert diesen Entwurf und gibt entweder Änderungen bekannt in telefonischer, digitaler oder schriftlicher Form oder erteilt die Druckfreigabe in digitaler oder schriftlicher Form. Es erfolgt eine erneute Vorlage des Entwurfes mit 7-tägiger Rückmeldefrist des Auftraggebers. Die Druckfreigabe gilt jedoch automatisch erteilt, wenn der Auftraggeber keine Änderungsmeldung bzw. kein Meldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt erteilt.  Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

7. Reihung der Portraits

Die Reihung und Strukturierung der Portraits auf der Schautafel obliegt aus organisatorischen Gründen zur Gänze dem Auftragnehmer.

8. Vertragsbindung

Mit der Entgegennahme des Vertrages durch die Firma Agentur für Kommunalprojekte gilt der Vertrag gemäß den Geschäftsbedingungen als abgeschlossen. Es wird in der Folge eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber versendet. Die Rechnungslegung erfolgt bei Entwurfsvorlage und ist innerhalb der vereinbarten Frist einzuzahlen. Die Vertragserfüllung ist beiderseits bindend. Es besteht keine Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag. Andernfalls sind die entstandenen Kosten dem Auftragnehmer zu ersetzen. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist also wirkungslos, ausgenommen die Agentur für Kommunalprojekte stimmt dem zu. Bei Vertragsrücktritt werden dem Auftraggeber Stornokosten in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes verrechnet als Kostenersatz für Platzreservierung und somit entgangene alternative Aufträge. Nach Aufstellung der Informationstafeln hat der Auftraggeber im Falle einer Vertragsauflösung das gesamte vereinbarte Entgelt zu begleichen für die vollständige Erbringung der Dienstleistung.

9. Zahlung

Die Versendung der Rechnung erfolgt zeitgleich mit der Vorlage des Gestaltungsentwurfes. Die Faktura ist zahlbar in voller Höhe ohne Abzug von Skonto innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum oder zum festgelegten Zahlungstermin. Bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber nach mehrmaliger Mahnung die Kosten der Betreibung durch eine Rechtsanwaltskanzlei in Rechung gestellt.

10. Postversand

Wichtige Erklärungen werden per Postversand im Einschreibebrief übermittelt.

11. Schriftlichkeit

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ebenso von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Agentur für Kommunalprojekte sind für jeden erteilten Auftrag gültig und wurden nach juristischer Prüfung erstellt.

12. Mäßigungsrecht

Das richterliche Mäßigungsrecht wird durch die Unterzeichung dieses Vertrages ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsstandort

Gerichtsstand: 8010 Graz. Erfüllungsstandort ist Firmenstandort: 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6

14. Datenschutzerklärung

Verweis auf die Datenschutzerklärung gemäß aktueller Gesetzesgrundlage: www.afk-kommunal.at/datenschutzerklärung

15. Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mir der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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